Die Kanzlei unterstützt sie in diesem Bereich umfassend. Bei Neuverträgen raten wir allerdings seit einiger Zeit nicht mehr zur Vereinbarung einer Schiedsklausel, weil sich gezeigt hat, dass die Verfahren häufig teurer werden als ein Gerichtsverfahren und sich in die Länge ziehen. Die etwas strengeren Verfahrensregeln im Gerichtsverfahren haben nach unserer Auffassung hier Vorteile, jedenfalls wenn die Parteien sehr zerstritten sind. Bei der Schlichtung liegt unser Schwerpunkt in der Erarbeitung einer diplomatischen Lösung, bei der beide Parteien Gesicht wahrend mit einer tragbaren Lösung auseinandergehen oder sogar weiter zusammenarbeiten können. Die Kanzlei verfolgt hier einen hohen ethischen Anspruch, verhandelt hart, aber fair und arbeitet nie „unter der Gürtellinie“. Daher hat sie unter den Fachkollegen und im ET-recht bekannten Kanzleien einen guten Ruf.