Ansprüche nach UrhG und UWG
NUR KEINE KURZSCHLUSSHANDLUNGEN!
Viele Abmahnungen gehen zu weit
Selbst wenn ein Rechtsverstoß vorliegt, muss man nicht „Haus und Hof“ verkaufen. Ein Unterlassungsversprechen mit einer angemessenen Vertragsstrafe „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ reicht regelmßig aus. Eine Zahlungszusage ist nicht notwendig.
Seriöse und unseriöse Abmahnungen
Abmahnungen können durchaus gerechtfertigt sein und dienen der kostengünstigen Erledigung eines Streits ohne Gericht. Ich kann Ihnen sehr wohl sagen, ob Sie für einen behaupteten Verstoß haften oder nicht. Wenn ja, deeskalieren wir die Situation. Wenn ich erkenne, dass die Abmahnung überzogen oder gar unseriös ist, verteidigen wir uns angemessen.
Wie wir vorgehen
Sie leiten mir die erhaltenen Unterlagen mit einer chronologischen Schilderung der Dinge aus Ihrer Sicht vertraulich zu.
Ich sehe mir die Sache an und wir entscheiden gemeinsam, was zu tun ist. Den Rest erledige ich für Sie.
Was kostet das?
Für die Bearbeitung eines Abmahnfalls fällt in der Regel nur eine Kostenpauschale von 357,00 € (inkl. MwSt.) an.
In allen anderen Fällen legen wir das Honorar vorab gemeinsam fest.
Projekte in der IT
Die Gestaltung von Projektverträgen gehört zu unserem Kerngeschäft. Hier minimieren wir schon von Anfang das Risiko späterer Projektkrisen. Schalten Sie uns erst dann ein, können wir meistens eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden und das Projekt für beide Seiten Gesicht wahrend retten.
Ob Freelancer oder Mittelstand, betreue ich Sie beim Abschluss von Rahmen- und Einzelverträgen und berate sie über ihre Gestaltungsmöglichkeiten, über Nutzungsrechte, Haftung und Gewährleistung. Für Sie als Firmengründer übernehme ich die komplette juristische Projektsteuerung von der Ausschreibung bis zur Verschrottung, überwachen ihr Mitarbeiterportfolio auch aus arbeitsrechtlicher Sicht und erkenne Projekt Krisen so rechtzeitig, dass kein größerer Schaden entsteht. Ist es schon zu spät, minimieren wir den Schaden.
Urheberrecht
seit 30 Jahren gestalten wir Nutzungsverträge, AGB, Service Level Agreements, Statements of Work sowohl auf Deutsch als auch in Englisch und mache für sie Ansprüche wegen Rechtsverletzungen im Bereich des UrhG, MarkenGr und UWG geltend.
Gerichtserfahrung
in der Kanzlei gibt es keine Aufteilung nach Anwälten, die vor Gericht auftreten oder ausschließlich außergerichtlich beraten. Beide Disziplinen gehören zu einer ganzheitlichen Beratung und werden aus einem Guss angeboten.
Forderungsmanagement
Inkasso
Muss ich dafür zum Anwalt?
Sie sollten. Sie könnten zwar selbst einen Mahnbescheid beantragen oder einen kostengünstigen Internetservice beauftragen. Bereits hier gibt es teure Fehlerquellen. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht der Streit in ein Klageverfahren über – hier sollte man sich niemals selbst vertreten. Vor Gericht muss jeder Satz wohl formuliert sein. Die juristische Sprache ist eine Kompetenz der Anwälte. Spätestens vor dem Landgericht dürfen Sie sich (mit wenigen Ausnahmen) nicht selbst vertreten.
Ein guter Anwalt nimmt Ihnen nicht nur die Formalien ab, sondern löst Ihr Problem im Ganzen. Ihr Kopf wird wieder frei.
Firmenkunden
Mein Team übernimmt die komplette Abwicklung ab Ihrer IT-Schnittstelle einschließlich der Ermittlung des Schuldner-Wohnsitzes und der Bonität. In unserem Netzwerk verfügen wir über eine erfahrene Detektei.
Schlichtung & Schiedsgerichte
Aussergerichtliche Einigung
Welche Vorteile bringt mir das?
Vor Gericht wird häufig ‚verbrannte Erde‘ geschaffen. Manchmal gewinnt ‚der Falsche‘ nur aus formalen Gründen. Durch professionelle Vermittlung kommen oft überraschende Motive für einen Streit zu Tage. Gelingt es, den Fall auf die eigentliche Sachebene zu reduzieren, eröffnet sich häufig ein kaufmännischer Kompromiss. Damit können beide Parteien gesichtswahrend auseinander gehen oder sogar weiterhin kooperieren.
Schiedsgericht oder Anwaltsvergleich?
Ein Schiedsverfahren läuft ähnlich wie ein Verfahren vor dem Streitgericht, jedoch lockerer. Dafür ist es entgegen einer weitläufigen Meinung häufig teurer. In diesem Bereich verfüge ich über langjährige Erfahrung, würde jedoch in erster Instanz mit dem Gegenanwalt selbst verhandeln. Hart in der Sache aber fair im Umgang gelingt es uns als Profis auf beiden Seiten recht schnell, das Chance/Risiko-Verhältnis zu ermitteln, in dessen Umfang wir dann einen schnellen Vergleich empfehlen. Damit sparen Sie Zeit und Geld, welches in einem langwierigen Rechtsstreit zusätzlich verbraucht würde.