Abmahnungen sind ein Instrument, Gegner kostengünstig und schnell außergerichtlich zum gewünschten Verhalten zu bewegen. Besonders im gewerblichen Rechtsschutz, bei dem kaufmännische Aspekte im Vordergrund stehen, sind Zeitverluste und Kostenrisiken eines langen Gerichtsverfahrens unerwünscht. Die Kanzlei prüft den zugrunde liegenden Anspruch mit einer klaren Prognose auch im Hinblick auf mögliche Gegenangriffe. Außerdem wägen wir ab, ob ein Überraschungsmoment erforderlich ist, etwa in Pirateriefällen und deshalb ein unmittelbares gerichtliches Vorgehen ausnahmsweise der bessere Weg ist. Im einstweiligen Rechtsschutz hat die Kanzlei jahrelange Erfahrung mit Besichtigungsansprüchen, der Hinzuziehung von Sachverständigen bis hin zur Koordination mit staatsanwaltlichen Ermittlungen, damit die Maßnahmen alle in einem Guss stattfinden können.
Für Verbraucher, die beispielsweise wegen Filesharing abgemahnt werden, können wir in der Regel sofort entscheiden, ob sich ein Rechtsstreit lohnt oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll.
Außerdem setzen wir die allgemeinen Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten im Internet, insbesondere in den sozialen Medien durch. Gegenüber den zuweilen langsam reagierenden Betreibern haben wir die notwendige Expertise, um ihre Ansprüche, etwa auch nach dem Netzwerk-Durchsetzungsgesetz (NetzDG) schnell durchzusetzen. Die Rechtsprechung hat hier sowohl Fallgruppen entwickelt, in denen Sperrung im Inland oder Löschung im Ganzen verlangt werden kann, als auch Fallgruppen, in denen gelöschte Beiträge wieder sichtbar gemacht werden müssen.
Ferner verfügen wir über Erfahrungen mit den Anbietern von Bewertungsportalen, beispielsweise im Bereich von Online-Shopping-Portalen, im Ärzte-, Hotel- und Gastronomiebereich.