Im Bereich von IT-Leistungen ist das deutsche Recht einer dynamischen Entwicklung unterworfen. Demnächst werden aufgrund der Harmonisierung innerhalb der EU die Gewährleistungsrechte für digitale Güter neu definiert. Wir bereiten Sie auf diese Entwicklung rechtzeitig vor und schützen ihre Interessen. Auch im Bereich neuartiger Dienstleistungen wie Software as a service, Cloud Computing und Webdienstleistungen wie beispielsweise Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist der Vertragscharakter häufig nicht eindeutig bestimmbar, sodass wir in den Verträgen klare Positionen beziehen. Bei grenzüberschreitenden Leistungen, die vor allem beim Cloud Computing immer häufiger werden, legen wir unser besonderes Augenmerk auf Datenschutz und Datensicherheit.

Die neuartigen Lizenzverträge in diesem Bereich geben dem Kunden häufig weniger Rechte als bei der klassischen Lizenz. SaaS-Verträge und Verträge über Cloud Computing stehen dem deutschen Mietrecht nahe, was sowohl für den Anbieter als auch den Anwender überraschende Folgen hat, die man möglichst frühzeitig vertraglich ausgewogen regeln sollte. Wir verhandeln in diesem Bereich für bzw. mit internationalen Anbietern, haben Erfahrungen mit den Produkten von Amazon (AWS) und Microsoft.