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OLG München bestätigt „Herstellungsfehler“ – Erfolg für KFZ-Leasingsrückläufer

In einem komplizierten, über 5 Jahre und mehrere Instanzen andauernden Rechtsstreit vor dem LG Köln und dem LG München I unter Beteiligung eines KFZ-Händlers, des Herstellers und der finanzierenden Bank konnte die Kanzlei einen Sieg für den KFZ-Käufer erringen. Das OLG München wies die Berufung zurück.

Der Käufer, ein IT-Unternehmen mit eigenem Fuhrpark leaste seine Fahrzeuge über eine dem KFZ-Hersteller nahestehende Bank. Das Fahrzeug gab er kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist mit dem Hinweis, es sei „weisser Rauch“ aufgestiegen, zurück. Die Bank berechnete dem Käufer später den Minderwert wegen eines kapitalen Motorschadens weiter. Der Käufer wollte nicht zahlen, weil er u.a. einen Gewährleistungsmangel vermutete, während der Händler ihm ein Fehlverhalten bei der Weiterfahrt vorwarf. Ausserdem war streitig, was bei der Rückgabe des Fahrzeugs vereinbart wurde. Letztlich verlor der Händler den Prozess, weil das Gericht zur Auffassung gelangte, er habe seine Zusagen mißachtet.

RA Witte: „Der Rechtsstreit warf eine Vielzahl von Fragen auf. Ganz entscheidend war aber mE, daß wir einen Motorschaden beweisen konnten. Hierzu haben wir nach intensiver Recherche die für den betroffenen Dieselmotor  – es ging um ein Bauteil der Injektoren, welches schmelzen konnte – fachlich relevanten Beweisfragen formuliert. Der vom Gericht eingeschaltete Sachverständige hat die diesseits vermuteten Ergebnisse dann eindrucksvoll bestätigt und einen Serienfehler als bereits bekannten Herstellungsmangel festgestellt, der die Frage einer Produkthaftpflicht bzw. eines sog. weiterfressenden Mangels aufwarf“.

Hinweis: Gegen das Urteil (LG München I Az. 30 O 1103/11; OLG München 18 U 4755/12) wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, bei der es allerdings nicht um technische, sondern Fragen der Schadensberechnung geht. Die Entscheidung des OLG selbst thematisiert den Motorschaden nicht mehr. Der Beitrag kommentiert die Entscheidungen nach Ansicht der Kanzlei.

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