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ITRB: Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Der Beitrag von RA Witte „Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ im IT-Rechtsberater 3/2014 , Seite 56 ff beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Neuregelung des § 97 a UrhG auf urheberrechtliche Abmahnungen in Bezug auf Filesharingfälle.

RA Witte: „Mit der Neuregelung soll Abmahnmissbrauch weiter eingedämmt werden, ohne die berechtigten Ansprüche der Verletzen einzuschränken. Das war in der erst 2008 eingeführten Regelung leider missglückt. Sie führte weder zu einer Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen noch zu einem Rückgang der Abmahnungen. Der Gesetzgeber setzt mit der zweiten Neuregelung Prinzipien durch, die meine Kanzlei zum Teil schon vor den Gerichten erstritten hat, beispielsweise niedrigere Streitwerte, höhere formale Anforderungen an eine Abmahnung und eine Neuordnung des Gerichtsstandes“.

Weitere Informationen zu „ITRB“, erschienen im Verlag Dr. Otto Schmid KG sowie zur Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen AnwaltVerein (DAV) erhalten Sie über http://www.cr-online.de/aktuelles_heft_itrb.htm.

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