Der Beitrag beschreibt die Rechtslage und die möglichen Schitte Bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat die Kanzlei Witte vielen Nutzern bei der Geltendmachung von Ansprüchen bei der Verletzung ihrer Persönlickeitsrechte und der Abwehr rechtswidriger Handlungen Dritter in sozialen Netzwerken helfen können. Durch das NetzDG hat sich die Situation weiter gebessert, obwohl einige Anbieter sozialer Netzwerke sich weitehin hartnäckig dem deutschen Recht verweigern.
RA Witte: „In der Anwaltswerbung und in Anwaltsseminaren wird hierüber viel theoretisiert, aber bei Nachfrage haben nur wenige Kollegen wirklich forensische Erfahrung in diesem Gebiet. Sie scheitern beispielsweise schon an der Zustellung von Schriftstücke im Ausland. Hier verfügt die Kanzlei Expertise in Eilverfahren beispielsweise vor der Pressekammer des Münchener LG I .“